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Allgemeine Geschäftsbedingungen | NovaMova

Durch das Buchen jeder Art von Sprachkurs bei NovaMova an jedem Standort, egal ob mit oder ohne Unterkunft, erklären Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzüglich der Richtlinien im Bezug auf Stornierung, Vertagung und Rückerstattung, gelesen haben und ihnen zustimmen.

1. Registrierung und Bezahlung

1.1 Um am Sprachprogramm teilzunehmen, ist es entscheidend, sich auf der Website zu registrieren und nicht später als 2 Wochen vor Beginn der Kurse ein Bewerbungsformular auszufüllen. Findet die Registrierung nach dieser Zeitspanne statt, versucht das Schulpersonal dennoch, die Bewerbung zu berücksichtigen und das Bestmögliche zu tun, um sicherzustellen, dass Programm und Unterkunft organisiert und Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings können wir nicht garantieren, dass Ihrer Anfrage vollständig entsprochen werden kann.

1.2 Hat der Schüler vorher bereits Russisch gelernt, sollte er den Einführungstest absolvieren.

1.3 Sprachkurse ohne Unterkunft werden nach Zahlungseingang von 100 EUR Pfand als gebucht betrachtet.

1.4 Sprachkurse mit jedweder Art der Unterkunft werden nach Zahlungseingang von 200 EUR Pfand als gebucht betrachtet.

1.5 Pfandzahlungen werden unter keinen Umständen zurückerstattet.

1.6 Die Beträge von Kurs- und Unterkunftskosten müssen spätestens am ersten Tag des Veranstaltungsbeginns beglichen werden.

1.7 Textbücher und visuelle Hilfsmittel müssen separat bezahlt werden.

 

2. Sprachkurse

2.1 Ist ein für Gruppenstunden eingeschriebener Schüler der einzig anwesende Schüler am Tag der Einführung, behält sich die Schule das Recht vor, 2 Einzelstunden statt 4 Gruppenstunden zum selben Preis zur Verfügung zu stellen, ohne den Schüler im Voraus darüber zu informieren.

2.2 Die Schule behält sich das Recht vor, den Schüler in angemessenere Kurse oder Gruppen zu versetzen, wenn das Sprachniveau nicht dem reservierten Kurs entspricht.

2.3 Die Schule behält sich das Recht vor, Lehrkräfte im Falle der Notwendigkeit zu vertreten oder zu ersetzen, ohne den Schüler im Voraus darüber zu informieren.

2.4 Die Gebühren für Gruppenstunden können unter keinen Umständen auf Einzelstunden übertragen werden.

2.5 Die Schule behält sich das Recht vor, den Stundenplan zu ändern und / oder Schüler von einer Klasse in eine andere zu übertragen, von einer Studienzeit zur nächsten.

 

3. Stornierung

3.1 Verpasste Gruppenstunden werden weder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, noch anderweitig kompensiert oder erstattet.

3.2 Alle Stornierungen müssen in schriftlicher Form (E-Mail oder SMS) erfolgen. Im Falle einer Stornierung von Einzelstunden mehr als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn, kann der Kurs mit Einverständnis des Instruktors ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Tag verschoben werden. Wird die Unterrichtsstunde innerhalb 24 Stunden, aber mehr als 6 Stunden vor Beginn storniert, werden Gebühren in Höhe einer akademischen Stunde berechnet.

Ist die Unterrichtsstunde für die Morgenstunden (Zeitspanne von 08:00 – 12:00 Uhr) geplant,

beträgt die Stornierungsfrist an Arbeitstagen (Montag – Freitag) 18:00 Uhr am Vortag des Unterrichts. Wird die Nachricht der Stornierung nach 18:00 Uhr empfangen, wird die Stunde als stattgefunden betrachtet und dadurch vollständig berechnet.

Wird besagte Stunde innerhalb 6 Stunden vor Beginn des Unterrichts storniert, wird sie

ebenfalls als stattgefunden betrachtet und vollständig berechnet.

 

4. Vertagung

4.1 Der Beginn von Gruppenunterricht kann ohne zusätzliche Kosten vertagt werden, wenn nicht weniger als 7 Kalendertage vorher darüber informiert wird.

4.2 Im Falle einer Vertagung innerhalb 7 Kalendertage vor Beginn werden Gebühren in Höhe von 50 EUR berechnet.

4.3 Brauchen Schüler eine Pause vom Kurs, ist eine solche Pause nur für ganze Kalenderwochen (Montag bis Freitag) verfügbar und muss der Schulleitung nicht später als 2 Arbeitstage vor der Pause mitgeteilt werden.

4.4. Vertagt der Schüler seine Lehrveranstaltung, kann der erneute Beginn nicht später als 1 Jahr nach dem ursprünglichen Starttermin liegen.

 

5. Vorzeitige Beendigung des Programms

5.1 Es ist entscheidend, die Leitung der Schule bei vorzeitiger Beendigung des Programms unverzüglich zu benachrichtigen.

5.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Programms innerhalb von 2 Wochen vor dem regulären Ende, ist die Gebühr für den gesamten Kurs fällig.

5.3 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Programms mehr als 2 Wochen vor dem regulären Ende und einer Benachrichtigung innerhalb 5 Kalendertage vor Beenden, besteht die Stornierungsgebühr aus 30% der ungenutzten Ressourcen und/oder des Unterrichts, beträgt aber nicht weniger als 100 EUR zuzüglich aller Bankgebühren.

5.4 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Programms mehr als 2 Wochen vor dem regulären Ende und fehlender Benachrichtigung oder Benachrichtigung am Tag des Beendens, besteht die Stornierungsgebühr aus 70% der ungenutzten Ressourcen und/oder des Unterrichts, beträgt aber nicht weniger als 200 EUR zuzüglich aller Bankgebühren.

5.5 Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung innerhalb 60 Kalendertage bearbeitet wird.  

 

6. Änderungen am Studiengang

6.1 Zu jeder Zeit während des Studiengangs kann der Schüler ergänzende Stunden hinzufügen, wenn er die Leitung der Schule über seine Intention unterrichtet.

6.2 Unterrichtsstunden werden dem Programm des Schülers innerhalb 2 Arbeitstage ab Eingang des Antrags hinzugefügt.

6.3 Ergänzende Unterrichtsstunden müssen am Tag nach dem Hinzufügen bezahlt werden. Werden neue Unterrichtsstunden beginnend am Tag des Hinzufügens gehalten, müssen diese vor Beginn bezahlt werden.

 

7.  Verlängerung des Programms

7.1 Der Schüler hat die Möglichkeit, den Studiengang zu verlängern. Vorzeitige Bekanntgabe (innerhalb einer Woche vor der vorgeschlagenen Verlängerung) garantiert einen Platz in der vom Schüler bevorzugten Gruppe.

 

8. Unterkünfte für Schüler

8.1 Im Falle der Buchung jedweder Art von Unterkunft wird eine Vermittlungsgebühr von 30 EUR fällig. Diese muss zusammen mit dem Pfand im Voraus bezahlt werden und ist nicht rückerstattungsfähig.

8.2 Unterkunftsgebühren sind bei der Schule bezahlbar und niemals direkt an die Residenz oder Gastfamilie zu entrichten.

8.3 Die Preise für Unterkünfte sind auf wöchentlicher Basis festgelegt, also für 6 Nächte von Sonntag bis Samstag (Check-In – Sonntag nach 14:00, Check-Out – Samstag vor 12:00 Uhr). Alle weiteren Nächte müssen zusätzlich bezahlt werden.

8.4 Verbringt der Schüler in einer Woche weniger als 6 Nächte in der Unterkunft, wird trotzdem der volle Betrag fällig.

8.5 Alle Fragen betreffend Zahlung von Unterkunft und Verpflegung bei einer Familie werden ausschließlich in Einklang mit der Schulleitung geklärt; mit Ausnahme von zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht in den Unterkunftskosten enthalten sind (zusätzliches Wäschewaschen, Internetanschluss, etc.).

8.6 Der Schüler muss die Schule oder die Gastfamilie für alle entstandenen Schäden vor der Abreise entschädigen.

8.7 Entscheidet sich der Schüler aus welchen Gründen auch immer für die Änderung des Unterkunftstermins, muss die Schule mindestens 14 Kalendertage vor der geplanten Ankunft informiert werden; andernfalls wird eine Gebühr von 100 EUR berechnet.

 

9. Vorzeitige Abreise

9.1 Im Falle einer vorzeitigen Abreise von einem Aufenthalt, der nicht länger als 2 Wochen beträgt, wird die Zahlung für die Unterkunft nicht rückerstattet.

9.2 Im Falle einer vorzeitigen Abreise von einem Aufenthalt, der länger als 2 Wochen beträgt und einer Benachrichtigung von nicht weniger als 7 Kalendertagen vor Abreise, beträgt die Stornierungsgebühr 100 EUR zuzüglich aller Bankgebühren.

9.3 Im Falle einer vorzeitigen Abreise von einem Aufenthalt, der länger als 2 Wochen beträgt und einer Benachrichtigung von weniger als 7 Kalendertagen vor Abreise, beträgt die Stornierungsgebühr die Kosten für eine Aufenthaltswoche zuzüglich aller Bankgebühren.

9.4 Der Schüler hat das Recht, seinen Aufenthalt bei einer Gastfamilie oder in seinem bevorzugten Apartment zu verlängern, wenn er die Schulleitung über seinen Wunsch in schriftlicher Form informiert. Im Falle einer vorherigen Reservierung bei der selben Gastfamilie oder im selben Apartment durch einen anderen Schüler, wird dem Schüler, der seinen Aufenthalt verlängern möchte, innerhalb 2 Werktage ab Eingang der Anfrage eine alternative Option angeboten.

 

10. Transport

    10.1. Im Falle eines Transports vom Flughafen ist es entscheidend, die Schule so früh wie möglich über Datum und Uhrzeit der Ankunft, Flugnummer und Terminal zu informieren. Ohne Erhalt dieser Informationen kann ein Flughafentransport nicht arrangiert werden.

10.2 Alle Fragen betreffend Zahlung des Flughafentransports werden ausschließlich mit der Schulleitung geklärt.

10.3 Im Falle einer Änderung des Ankunftsdatums ist es entscheidend, die Schulleitung in nicht weniger als 2 Kalendertagen vor dem ursprünglichen Ankunftsdatum (wenn die Ankunft vertagt wurde) oder vor dem neuen Ankunftsdatum (wenn die Ankunft vorverlegt wurde) zu informieren. Andernfalls wird dem Schüler der organisierte Transport berechnet.

10.4 Im Falle einer Flugverspätung ist es entscheidend, die Schulleitung per Anruf oder SMS darüber zu informieren. Andernfalls wird die Wartezeit des Fahrers auf Kosten des Schülers zu einem Satz von 5 EUR/Stunde ersetzt.

10.5 Im Falle einer früheren Ankunft ist es entscheidend, die Schulleitung per Anruf oder SMS darüber zu informieren. Andernfalls muss der Schüler auf den Fahrer warten.

10.6 Das Transportfahrzeug sollte voraussichtlich 30 Minuten nach der Landung ankommen. Im Falle verlängerter Wartezeit durch den Fahrer von mehr als 30 Minuten nach geplanter Ankunftszeit, wird die Wartezeit pro angefangene halben Stunde ersetzt.

10.7 Im Falle einer Reservierung des Flughafentransports nach Beendigung des Programms, findet die Abholung nicht weniger als 3 Stunden vor geplantem Abflug statt.

10.8 Die Schule behält sich das Recht vor, den Transport zu verweigern (sogar, wenn er gebucht und vorausbezahlt ist), wenn sich ein Schüler in einem Rauschzustand befindet oder sich anderweitig unangemessen verhält.

 

11. Ausflüge

11.1 Der Schüler kann den Zeitplan für Gruppenausflüge bei der Schulleitung erfragen.

11.2 Die Bezahlung für Ausflüge darf nicht weniger als 3 Arbeitstage vor dem geplanten Ausflug getätigt werden. Meldet sich der Schüler innerhalb dieser 3 Tage vor dem geplanten Ausflug an, muss die Bezahlung direkt nach der Anmeldung, spätestens bei Beginn des Ausflugs, getätigt werden.

11.3 Die Bezahlung für besagte Ausflüge beinhaltet den Service eines qualifizierten Führers und die Kosten für Eintrittskarten und beinhaltet nicht die Kosten für Essen, Souvenirs und Anreise zum Start des Ausflugs (mit der Ausnahme, dass dies zusätzlich erwähnt wird), etc.

11.4 Die Schule behält sich das Recht vor, Ausflüge abzusagen, wenn vorhandene Gruppen nicht aus 4 oder mehr Personen bestehen; der Ausflug wird vollständig rückerstattet oder mit dem Einverständnis des Schülers und durch dessen Bezahlung zusätzlicher Kosten durch einen Einzelausflug ersetzt.

11.5 Die Route von Einzelausflügen kann entsprechend den Wünschen des Schülers verändert werden. Über die Kosten besagter Ausflüge wird sich mit der Schulleitung separat geeinigt.

 

12. Beschwerden

12.1 Alle Beschwerden und Beanstandungen sollten während der Programmdauer des Schülers der Schule vorgelegt werden, entweder persönlich oder in schriftlicher Form. Rückerstattungen werden nicht gewährt, und es werden keine Ersatzleistungen aufgrund von Beschwerden und Unzufriedenheit geleistet, die nach Beendigung des Studiengangs bei der Verwaltung registriert wurden.

12.2 Schüler füllen am Ende der ersten und der letzten Woche Feedback-Formulare aus. Drückt der Schüler Unzufriedenheit jeglicher Belange bezogen auf die Schule oder den Aufenthalt aus, wird der Schüler gebeten, nach einer Woche ein weiteres Formular auszufüllen. Tauchen Fragen oder Bedenken auf, können Schüler jeden der Mitarbeiter persönlich informieren.

 

13. Verhalten

13.1 Vom Schüler wird verlangt, das ukrainische (georgische, moldawische) Gesetz zu beachten, Verhalten zu pflegen, das angemessen für einen Ort des Lernens im Bezug auf Schulräumlichkeiten und Grundstücksgrenzen ist, keine Drogen oder Alkohol auf dem Schulgelände zu konsumieren und das Schuleigentum mit Sorgfalt zu behandeln. Entsteht Schaden an Schuleigentum durch den Schüler, ist er verpflichtet, die Schule vollständig dafür zu entschädigen.

13.2 Vom Schüler wird verlangt, sich zu jeder Zeit rücksichtsvoll, angemessen und vernünftig zu verhalten und den nötigen Respekt und die Wertschätzung gegenüber anderen Menschen zu zeigen.

13.3. Es ist zu jeder Zeit strengstens verboten, in Kursräumen und in Internet- und Büchereiräumen zu essen.

13.4 Sollte der Schüler das ukrainische (georgische, moldawische) Gesetz verletzen oder einen unbestreitbaren Bruch ethischer Prinzipien begehen, behält sich die Schule das Recht vor, den Vertrag mit dem Schüler aufzuheben und ihn von allen Kursen auszuschließen. In diesem Falle werden keine Rückerstattungen getätigt.

 

14. Fotos und Videos

14.1 Der Schüler willigt ein, dass durch die Schule aufgenommene Fotos und Videos für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Im Falle eines Widerspruchs durch den Schüler muss die Schule im Voraus schriftlich informiert werden.

14.2 Zur Überwachung und Kontrolle der Unterrichtsqualität in bestimmten Kursen kann die Schule Videoüberwachung einsetzen. Die Schule ist verpflichtet, die Vertraulichkeit aller Informationen zu bewahren und Videos ausschließlich innerhalb der Schule zu Zwecken der Qualitätskontrolle zu verwenden. Meldet der Schüler innerhalb 24 Stunden nach Erhalt des besagten Dokuments keinen Widerspruch an, wird das als Einverständnis des Schülers zu diesem Punkt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet.

 

Verhaltensregeln für Schüler/innen in Gastfamilien

1. Die Teilnehmer/innen sind dazu verpflichtet, sich an die Gesetze ihres Gastlandes zu halten. Das schließt Alkohol- und Drogenkonsum aus.

2. Den Schüler/innen wird Folgendes bereitgestellt:

  • Ein eigenes Zimmer.
  • Ein Zweitschlüssel für die Wohnung.
  • Internetanschluss in der Wohnung.
  • Die Schüler/innen verwenden im Alltag dasselbe Badezimmer wie die anderen Familienmitglieder. In Ihrer Gastfamilie gibt es keine gesonderten Badezimmer, vergessen Sie nicht, dass alle Familienmitglieder dasselbe Badezimmer verwenden. Vor allem morgens sollten Sie sich mit anderen Familienmitgliedern absprechen, um ein geeignetes Zeitfenster für die Benutzung zu finden.
  • Zwei Waschmaschinenladungen pro Woche. Jede weitere Ladung wird gesondert bezahlt.
  • Reinigung des Zimmers sowie Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern (2 Handtücher pro Schüler/innen) erfolgen einmal pro Woche.

3. Die Schüler/innen sind angehalten, untereinander und gegenüber anderen respektvoll aufzutreten. Die Schule behält sich das Recht vor, Schüler/innen bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln der Schule oder des Programms (ohne finanzielle Entschädigung) auszuschließen.

4. NovaMova behält sich das Recht vor, Disziplinarmaßnahmen aller Art bis hin zum Verweis für folgende Zuwiderhandlungen zu verhängen:

  • Drogen- und Alkoholkonsum, unangemessenes Verhalten, dass Gesundheit und Sicherheit anderer gefährdet, Verstöße gegen Gesetze, die öffentliche Ordnung und/oder die Schulordnung.
  • Die Schüler/innen müssen vor der Abfahrt für alle eventuell bei der Gastfamilie entstandenen Schäden aufkommen.

5. Während des Aufenthalts bei der Gastfamilie sollten Schüler/innen folgende Regeln beachten

  • Haben Sie Respekt vor Lebensweise und Privatsphäre Ihrer Gastfamilie.
  • Es ist unüblich, Freunde/innen und Kurskameraden/innen in die Gastfamilie einzuladen. Falls es unbedingt nötig ist, bitten Sie vorher Ihre Gastgeber um Erlaubnis.
  • Halten Sie Ordnung in Ihrem Zimmer.
  • Ziehen Sie vor Betreten der Wohnung die Schuhe aus.
  • Fragen Sie, wann die Familie zu essen pflegt und versuchen Sie, pünktlich zu sein. Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer Gastfamilie über Frühstücks- und Abendessenszeiten ab und respektieren Sie deren Zeitplan.
  • Sagen Sie Ihren Gastgebern Bescheid, wenn Sie auswärts essen.
  • Sie sollten sich auf örtliche Alltagskost einstellen. Diese umfasst Weniges, was Sie nicht auch kennen, doch sollten Sie wissen, dass Ukrainer Kartoffeln, Rote Beete, Kohl, Buchweizen und Reis in rauen Mengen essen, generell aber wenig grüner Salat, andere Gemüsesorten und Obst auf den Tisch kommt, da diese insbesondere im Frühling und Winter sehr teuer sind. Das Budget ist begrenzt. Wünschen die Schüler/innen also etwas Außergewöhnliches, steht es ihnen frei, dies aus eigener Tasche zu kaufen.
  • Bitte informieren Sie Ihre Gastfamilie über eventuelle Ernährungseinschränkungen und Allergien.
  • Kehren Sie nicht später als 23:00 nach Hause zurück. Schüler/innen sollten die Familie über jede späte Heimkehr im Vorfeld informieren. 
  • Die Schüler/innen sollen aus eigener Tasche bezahlte Hygieneartikel verwenden.
  • Bitte teilen Sie uns unverzüglich alle Anmerkungen bezüglich Ihrer Gastfamilie mit.
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